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Was das Gesetz verlangt
Das BFSG betrifft vor allem Shops und Dienstleister mit Online-Buchung oder -Vertragsabschluss. Wir prüfen verständlich, ob Ihre Website unter das Gesetz fällt und was konkret zu tun ist.
Leistung — Barrierefreiheit & BFSG
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Viele Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei machen. Wir prüfen, was bei Ihnen nötig ist – und setzen es um.
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Das BFSG betrifft vor allem Shops und Dienstleister mit Online-Buchung oder -Vertragsabschluss. Wir prüfen verständlich, ob Ihre Website unter das Gesetz fällt und was konkret zu tun ist.
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Gute Kontraste, klare Struktur, Bedienung per Tastatur, verständliche Texte: Davon profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen – sondern alle Besucher. Und Google belohnt es auch.
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Wir testen Ihre Website nach den WCAG-Richtlinien, beheben die Probleme und dokumentieren den Stand – inklusive der 'Erklärung zur Barrierefreiheit', die das Gesetz verlangt.
Was Sie bekommen
Wenn Sie online Produkte verkaufen oder Dienstleistungen mit Buchung/Vertragsabschluss anbieten, sehr wahrscheinlich ja – Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz sind teilweise ausgenommen. Wir prüfen das kostenlos.
Es drohen Abmahnungen und Bußgelder, und Marktüberwachungsbehörden können die Anpassung anordnen. Davon abgesehen verlieren Sie Kunden, die Ihre Website schlicht nicht bedienen können.
Meist nicht. Viele Probleme – Kontraste, Beschriftungen, Tastatur-Bedienung – lassen sich an der bestehenden Website beheben. Bei sehr alten Websites kann ein Relaunch trotzdem die wirtschaftlichere Lösung sein.
Unverbindlich anfragen
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